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08.03.2010

Neuerungen bei KfW-Sonderförderung 431 zum 1. April 2010

Sonderförderung mit Zuschüssen im Rahmen des "CO2-Gebäudesanierungsprogramms" des Bundes 

Mit dem Programm "Energieeffizient Sanieren - Sonderförderung" gewährt die KfW Zuschüsse für die qualifizierte Baubegleitung durch einen Sachverständigen während der Sanierungsphase, den Abbau von Nachtstromspeicherheizungen und die Optimierung der Wärmeverteilung an bestehenden Heizungsanlagen. Die Zuschüsse werden aus Bundesmitteln zur Verfügung gestellt.

Für alle Zuschüsse gilt: Zuschussbeträge unter 150 Euro werden nicht ausgezahlt. Gefördert werden Maßnahmen an Wohngebäuden. Nicht gefördert werden Maßnahmen an Ferien- undWochenendhäusern. Antragsberechtigt sind Träger von Investitionsmaßnahmen an selbst genutzten und vermieteten Wohngebäuden (z. B. Privatpersonen, Wohnungsunternehmen, Gemeinden, Kreise, Gemeindeverbände sowie sonstige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts).

Was wird gefördert?

Die KfW bezuschusst den Abbau und die fachgerechte Entsorgung von Nachtstromspeicherheizungen. Voraussetzung für den Zuschuss ist der Anschluss der Wohnräume an eine im Programm "Energieeffizient Sanieren" oder im BAFA-Programm "Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt" (Marktanreizprogramm) förderfähige Heizungsanlage. Die KfW bezuschusst die umfassende Optimierung der Wärmeverteilung an bestehenden Heizungsanlagen. Voraussetzungen für eine Förderung aller nachstehenden Maßnahmen sind:

  • die wesentlichen Komponenten der zu optimierenden Anlage (dass heisst der Wärmeerzeuger) wurden vor dem 01.01.2005 installiert; Heizkessel der Bestandsanlage, die mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen beschickt werden, müssen Niedertemperatur- oder Brennwertkessel sein,
  • der hydraulische Abgleich wird durchgeführt und alle aufgrund einer Analyse durch einen Fachunternehmer erforderlichen Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz des gesamten Heizsystems werden umgesetzt.

Gefördert werden insbesondere

  • die Analyse des Ist-Zustandes nach DIN EN 15378, die Durchführung des hydraulischen Abgleichs und die Einregulierung der Anlage in den Soll-Zustand,
  • der Ersatz bestehender Pumpen durch Hocheffizienzumwälzpumpen (Effizienzklasse A) und/oder hocheffiziente Zirkulationspumpen eines vergleichbaren Energieeffizienzstandards sowie der Einbau von Strangdifferenzdruckreglern,
  • der Austausch von nicht voreinstellbaren gegen voreinstellbare Ventile sowie 
  • die Verbesserung der Regelungstechnik. 

Weitere Einzelheiten zum hydraulischen Abgleich sowie das vom Fachunternehmer zu verwendende Bestätigungsformular finden Sie z. B. in der Fachinformation "Heizungsoptimierung mit System - Energieeinsparung und Komfort" der Vereinigung der deutschen Zentralheizungswirtschaft e. V. (http://www.intelligent-heizen.info/). Hinweis: Die grundlegende Erneuerung einer Heizungsanlage, insbesondere die Erneuerung des Wärmerzeugers, der Heizflächen und die weiteren in diesem Zusammenhang durchgeführten Maßnahmen werden in diesem Programmteil nicht gefördert. Für den Austausch der Heizung steht das Programm "Energieeffizient Sanieren – Kredit oder Zuschuss" (Programmnummer 151/152/430) zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass in diesen Programmen der Antrag vor dem Heizungsaustausch gestellt wird. 

In welchem Umfang kann gefördert werden?
Der Zuschuss beträgt 25 % der Kosten für die Optimierung der Wärmeverteilung.

Wie erfolgt die Antragstellung?
Die Antragstellung erfolgt nach Durchführung der Maßnahmen. Der Antrag muss bis spätestens 3 Monate nach Abschluss des Vorhabens bei der KfW gestellt werden. Maßgeblich ist hier das Datum der Rechnungsstellung. Die Programmnummer lautet 431. Alle erforderlichen Antragsunterlagen finden Sie unter www.kfw.de/sonderfoerderung-zuschuss bzw. können im Infocenter der KfW, Telefon 01801-33 55 77 bestellt werden.



Weitere Informationen und Kontakt

www.kfw-foerderbank.de/DE_Home/KfW-Formul26/Merkblaetter/Energieeffizient_Sanieren_-_Sonderfoerderung_431.jsp

 

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