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Sonderförderung mit Zuschüssen im Rahmen des "CO2-Gebäudesanierungsprogramms" des Bundes
Mit dem Programm "Energieeffizient Sanieren - Sonderförderung" gewährt die KfW Zuschüsse für die qualifizierte Baubegleitung durch einen Sachverständigen während der Sanierungsphase, den Abbau von Nachtstromspeicherheizungen und die Optimierung der Wärmeverteilung an bestehenden Heizungsanlagen. Die Zuschüsse werden aus Bundesmitteln zur Verfügung gestellt.
Für alle Zuschüsse gilt: Zuschussbeträge unter 150 Euro werden nicht ausgezahlt. Gefördert werden Maßnahmen an Wohngebäuden. Nicht gefördert werden Maßnahmen an Ferien- undWochenendhäusern. Antragsberechtigt sind Träger von Investitionsmaßnahmen an selbst genutzten und vermieteten Wohngebäuden (z. B. Privatpersonen, Wohnungsunternehmen, Gemeinden, Kreise, Gemeindeverbände sowie sonstige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts).
Was wird gefördert?
Die KfW bezuschusst den Abbau und die fachgerechte Entsorgung von Nachtstromspeicherheizungen. Voraussetzung für den Zuschuss ist der Anschluss der Wohnräume an eine im Programm "Energieeffizient Sanieren" oder im BAFA-Programm "Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt" (Marktanreizprogramm) förderfähige Heizungsanlage. Die KfW bezuschusst die umfassende Optimierung der Wärmeverteilung an bestehenden Heizungsanlagen. Voraussetzungen für eine Förderung aller nachstehenden Maßnahmen sind:
Gefördert werden insbesondere
Weitere Einzelheiten zum hydraulischen Abgleich sowie das vom Fachunternehmer zu verwendende Bestätigungsformular finden Sie z. B. in der Fachinformation "Heizungsoptimierung mit System - Energieeinsparung und Komfort" der Vereinigung der deutschen Zentralheizungswirtschaft e. V. (http://www.intelligent-heizen.info/). Hinweis: Die grundlegende Erneuerung einer Heizungsanlage, insbesondere die Erneuerung des Wärmerzeugers, der Heizflächen und die weiteren in diesem Zusammenhang durchgeführten Maßnahmen werden in diesem Programmteil nicht gefördert. Für den Austausch der Heizung steht das Programm "Energieeffizient Sanieren – Kredit oder Zuschuss" (Programmnummer 151/152/430) zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass in diesen Programmen der Antrag vor dem Heizungsaustausch gestellt wird.
In welchem Umfang kann gefördert werden?
Der Zuschuss beträgt 25 % der Kosten für die Optimierung der Wärmeverteilung.
Wie erfolgt die Antragstellung?
Die Antragstellung erfolgt nach Durchführung der Maßnahmen. Der Antrag muss bis spätestens 3 Monate nach Abschluss des Vorhabens bei der KfW gestellt werden. Maßgeblich ist hier das Datum der Rechnungsstellung. Die Programmnummer lautet 431. Alle erforderlichen Antragsunterlagen finden Sie unter www.kfw.de/sonderfoerderung-zuschuss bzw. können im Infocenter der KfW, Telefon 01801-33 55 77 bestellt werden.
www.kfw-foerderbank.de/DE_Home/KfW-Formul26/Merkblaetter/Energieeffizient_Sanieren_-_Sonderfoerderung_431.jsp