Compliance-Programm

Compliance-Programm der ARGE Neue Medien

Die ARGE Neue Medien der deutschen SHK-Industrie e. V. („ARGE“) verpflichtet sich zur strikten Einhaltung des europäischen und nationalen Wettbewerbsrechts. Dieses Compliance-Programm stellt sicher, dass sämtliche Mitglieder und Beteiligte im Rahmen der Verbandsarbeit rechtskonform handeln und kartellrechtliche Risiken vermeiden.

1. Grundsätze

Die Einhaltung des Wettbewerbsrechts ist für die ARGE und ihre Mitglieder von höchster Bedeutung. Jeglicher Informationsaustausch oder jegliche Abstimmung, die geeignet ist, den freien Wettbewerb zu verhindern, einzuschränken oder zu verfälschen, ist strikt untersagt.

2. Verbotene Inhalte im Informationsaustausch

Im Rahmen der Verbandsarbeit dürfen insbesondere keine Informationen ausgetauscht werden über:

  • Preise, Preisbestandteile (z. B. Rabatte), Preisstrategien oder sonstige wettbewerbsrelevante Konditionen,
  • unternehmensindividuelle Kundenbeziehungen oder geplante geschäftliche Verhaltensweisen,
  • aktuelle Unternehmenskennzahlen, die noch nicht veröffentlicht wurden und Rückschlüsse auf das konkrete Marktverhalten ermöglichen (z. B. Umsätze, Exportquoten, Auftragseingang, Lieferzeiten).

3. Verbotene Abstimmungen und Vereinbarungen

Untersagt sind außerdem:

  • jegliche Abstimmungen von Verhaltensweisen zwischen Unternehmen,
  • Beschlüsse oder Vereinbarungen über bestimmte Marktstrategien,
  • jegliche Maßnahmen, die die Möglichkeit eröffnen, den Wettbewerb zu verhindern, einzuschränken oder zu verfälschen.

4. Folgen von Verstößen

Verstöße gegen die kartellrechtlichen Vorschriften können erhebliche rechtliche und wirtschaftliche Konsequenzen nach sich ziehen, darunter:

  • hohe Geldbußen für die beteiligten Unternehmen,
  • Reputationsschäden für die beteiligten Unternehmen und die ARGE,
  • persönliche Haftung von handelnden Personen in besonders schweren Fällen.

5. Verantwortung und Kontrolle

  • Jedes Mitglied trägt eigenverantwortlich zur Einhaltung dieser Regeln bei.
  • Der Verband sorgt für regelmäßige Sensibilisierung und Schulung der Beteiligten in Compliance-Fragen.
  • Auffälligkeiten oder Verstöße sind unverzüglich dem Verbandsgeschäftsführer oder der benannten Compliance-Stelle zu melden.
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