Datenqualitätsrichtlinie in der Version 5.1

Datenqualitätsrichtlinie 5.2

DQR 5.2 – Gefahrstoffinformationen Batterien in den Attributen:

Ab 1. Januar 2020 müssen die Informationen zum bestandenen UN 38.3 Report wesentlich ausführlicher dokumentiert und den Anwendern entlang der Lieferkette zur Verfügung gestellt werden. Dies betrifft alle Batterien, die nach dem 30. Juni 2003 hergestellt wurden, im SHK-Bereich z. B. Elektronikarmaturen mit Batterien, Kosmetikspiegel mit Akku oder Presswerkzeuge. Artikel, die Lithiumbatterien enthalten und der Kennzeichnungspflicht der aktuellen ADR zur Beförderung gefährlicher Güter unterliegen, müssen künftig mit dem Kennzeichen „Lithiumbatterie“ versehen werden.

Der Arbeitskreis Normierung Stammdaten hat entschieden, dass der Notwendigkeit zur Bereitstellung der gesetzlichen Anforderungen über eine Datenqualitätsrichtlinie in der Version 5.2 Rechnung getragen wird. Diese wird ab dem 1. Januar 2020 gültig und bildet die Inhalte über Attribute ab.

Für Hersteller der betroffenen Produkte bedeutet das, dass für Artikel mit Kennzeichnung das Zusatzdokument UN 38.3-Report am Artikel zugeordnet und übertragen werden muss. Darüber hinaus muss eine Angabe erfolgen, ob der Artikel beim Versand eine entsprechende Kennzeichnung erhält (Batteriepiktogramm). Die Abbildung des Kennzeichens Lithiumbatterie erfolgt am Artikel. Die Abbildung Batteriepiktogramm erfolgt innerhalb der Attribute im Attributsystem Gefahrstoff. Attributklasse, Attributeinheit und Attributwertbeschreibung werden nicht verwendet. Alle Hersteller, deren Produkte die neue Regelung betrifft, können uns Ihre Daten zur Verfügung stellen, die Verarbeitung erfolgt ab dem 18. Dezember 2019.

Nach erfolgreicher Prüfung werden die Daten im SHK-Branchenportal zur Verfügung gestellt. Die aktualisierten Dokumente und Downloads zur DQR 5.2 finden Sie im Service.

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